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Die Rechtslage für schwule und lesbische Paare in einigen ausgewählten Ländern

25.09.2000



DÄNEMARK
Das liberale skandinavische Königreich ermöglichte als erster Staat 1989 eine "registrierte Partnerschaft" für homosexuelle Paare. Voraussetzung ist, dass zumindest einer der Partner dänischer Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz in Dänemark hat. Die registrierte Partnerschaft ist nahezu gleichgestellt mit der Ehe. So besteht beispielsweise eine gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflicht. Das Vermögen der registrierten Partner wird grundsätzlich als Gemeinschaftsgut angesehen, ebenso wie Ehegatten sind die Partner gesetzliche Erben. Auch die steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften zugunsten des Ehegatten gelten für registrierte gleichgeschlechtliche Beziehungen.

Gleichgeschlechtliche Paar in Dänemark haben zudem seit 1999 die Möglichkeit, das Kind des Partners beziehungsweise der Partnerin zu adoptieren. Auch die Adoption eines Kindes dänischer Staatsbürgerschaft, das vor Eingehen der registrierten Partnerschaft bereits von einem der Partner adoptiert wurde, ist möglich. Ausgeschlossen ist dagegen die Adoption eines ausländischen Kindes beziehungsweise die gemeinsame Adoption eines Kindes, das von keinem der beiden abstammt. Die Gesetze in den übrigen skandinavischen Ländern zu homosexuellen Partnerschaften ähneln der dänischen Regelung.

Bisher haben sich rund 2200 Partnerschaften eintragen lassen, zwei Drittel waren schwule Paare, ein Drittel lesbische Paare.

NIEDERLANDE
Dort gibt es seit 1997 ein Gesetz über registrierte Partnerschaften. Im Unterschied zu den skandinavischen Regelungen können in den Niederlanden sowohl homosexuelle als auch heterosexuelle Paare ihre Lebensgemeinschaft registrieren lassen. Für die Registrierung einer Partnerschaft müssen beide Partner Niederländer sein oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Rechte und Pflichten der Ehegatten sowie das eheliche Güterrecht gelten analog auch für registrierte Partnerschaften. Registrierte Partner haben ebenso wie Ehegatten ein Zeugnisverweigerungsrecht, einen Unterhalts- oder Erbanspruch. Auch steuerliche Vergünstigungen, die für Ehepaare gelten, werden für registrierte Partnerschaften angewendet.

Eine Abweichung von den Rechtsfolgen einer Ehe ergibt sich jedoch im Verhältnis zu Kindern: Die in einer hetero- oder homosexuellen registrierten Partnerschaft geborenen Kinder gelten als nichtehelich und sind mit dem Partner beziehungsweise der Partnerin der leiblichen Mutter zunächst nicht verwandt. Eine Adoption ist seit 1998 auch für unverheiratete Paare und Einzelpersonen möglich, egal ob sie homo- oder heterosexuell sind. Gegenwärtig wird in den Niederlanden darüber nachgedacht, auch die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Voraussichtlich soll ab 2001 eine Heiratsmöglichkeit für Homosexuelle bestehen.

1998, ließen sich im ganzen Land 4600 Paare registrieren. Im ersten Halbjahr 1999 meldeten sich noch 1500 Paare beim Standesbeamten, verglichen mit 2700 in den ersten sechs Monaten 1998, berichtete das Statistische Amt.

FRANKREICH
Homosexuelle Paare können seit 1999 eheähnliche Lebensgemeinschaften schließen. Der so genannte Zivile Solidaritätspakt (PACS) sieht vor allem die gemeinsame steuerliche Veranlagung, Gütergemeinschaft und bevorzugte Erbbestimmungen vor. Die gemeinsame Kindesadoption ist nicht möglich. Nach französischem Recht ist aber die Adoption eines Kindes auch durch Einzelpersonen möglich. Im Unterschied zu Ehen wird der Pakt nicht im Rathaus, sondern vor dem Amtsgericht geschlossen oder aufgelöst. Der PACS ist keine besonders auf Homosexuelle zugeschnittene Rechtsform, sondern steht grundsätzlich allen Paaren gleich welchen Geschlechts offen. Gleichwohl bietet er erstmals Homosexuellen die Gelegenheit, ihre Partnerschaft rechtlich abzusichern, und wird bisher hauptsächlich von ihnen genutzt.

Der PACS verpflichtet die Partner zunächst zu gegenseitiger Hilfe, wobei die nähere Ausgestaltung dieser Regelung den Vertragsparteien überlassen bleibt. Dies führt allerdings nach Angaben des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten.

SCHWEDEN
Die erste gesetzliche Regelung in Schweden trat 1987 in Kraft. Für homosexuelle Paare galten danach dieselben Vorschriften wie für heterosexuelle unverheiratete Paare. Seit 1995 können sich schwule und lesbische Paare amtlich registieren lassen. 620 Paare nutzen das Recht bisher. Sie haben, mit Ausnahme des Kindschaftsrecht, die gleichen Rechte und Pflichten wie Eheleute. Für die Auflösung der Partnerschaft gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Ehescheidung. Das ist auch in den anderen nordischen Ländern der Fall.

NORWEGEN
Seit 1993 ist die eingetragene Partnerschaft möglich, bislang nutzen rund 520 Paare diese Möglichkeit. Die Stiefkindadoption ist allerdings bisher ausgeschlossen.

ISLAND
Die Regelungen sind seit 1996 ähnlich wie in den anderen skandinavischen Ländern.

SPANIEN
Bislang gibt es bislang nur in den nördlichen autonomen Regionen Katalonien, Aragonien und Navarra Gesetze, die homosexuelle Lebenspartner mit Ehepaaren rechtlich weitgehend gleichstellen. In Navarra dürfen homosexuelle Paare seit Juni 2000 auch Kinder adoptieren, in den beiden anderen Regionen ist das nicht möglich. Ein nationales Gesetz scheiterte bislang am Widerstand der regierenden konservativen Volkspartei.

ITALIEN
Homosexuelle PartnerInnenschaften werden weiterhin diskriminiert. In einigen Städten wie Florenz und Pisa schließen "progressive" Standesbeamte zwar Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. Das hat aber lediglich symbolischen Charakter ohne juristische Konsequenzen. Gesetzesentwürfe zu diesem Thema dümpeln schon seit Jahren im römischen Parlament vor sich hin; geschehen ist bislang noch nichts.

GROSSBRITANNIEN
Bisher gibt es keine Rechtsgrundlage für die Gleichstellung oder Anerkennung homosexueller Paare. Nach dem Durchbruch beim Strafmündigkeitsalter drängen Aktionsgruppen aber auf weitere Reformen. So kämpfen sie für eine Rentengleichstellung für homosexuelle Paare und Zahlungen an den überlebenden Partner im Todesfall. Auch die Abschaffung der Diskriminierung im Steuerrecht und am Arbeitsplatz gehört zu den Forderungen der Schwulen in Großbritannien. Liberaler und leicht abweichend ist die Gesetzeslage in Schottland, das eine eigne Gesetzgebungsbefugnis hat.

RUSSLAND
In absehbarer Zeit ist keine Gleichstellung von schwulen oder lesbischen Paaren mit den Rechten von Ehepaaren zu erwarten. Homosexuelle können sich in Russland zu gesellschaftlichen Organisationen zusammenschließen und frei ihre Meinung äußern, sofern sie nicht gegen die Rechte der traditionellen Mehrheit verstoßen.

CHINA
Homosexualität ist illegal, in den vergangenen 20 Jahren entwickelte sich in der Gesellschaft allerdings eine gewisse Toleranz. In vielen Städten gibt es Szenekneipen und Infotelefone für Schwule.







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