HOSI Linz Materialien


Die Eingetragene Partnerschaft in den oö. Bezirken

10.05.2010 11:00



Übersicht über die Regelungen im Rahmen des Gesetzes
über die
Eingetragene Partnerschaft (EPG)

in den oö. Bezirkshauptmannschaften und Magistraten
(inkl. Amstetten und Liezen)

Stand 12.07.2010:

Seit 1. Jänner d. J. können auch Lesben und Schwule ihre PartnerInnenschaften eintragen lassen. Die dafür zuständige Behörde ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. in den Statutarstädten das Bezirksverwaltungsamt des jeweiligen Magistrates. Das Gesetz sieht keine Zeremonie vor, sondern nur die formlose Beurkundung der Unterschriftenleistung des Paares. Darüber hinaus bleibt es den einzelnen Behörden überlassen, wie und wo dieser Verwaltungsakt stattfindet.

Dementsprechend ist die Situation in jeder Bezirkshauptmannschaft anders. Die HOSI Linz hat die Bezirkshauptmannschaften dazu befragt und die jeweiligen Regelungen nachstehend zusammengefasst, sodass bequem abgelesen werden kann, wie sich die jeweilige Situation an einer Bezirkshauptmannschaft darstellt.

Alle Texte im Originalwortlaut des Antwortbriefes oder E-Mails der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. des jeweiligen Magistrates!

Die Tabelle wird laufend aktualisiert!

 

Welche Räumlichkeiten stehen in der Behörde für die Eintragung der PartnerInnenschaft zur Verfügung?

Welchen Ablauf für die Eintragung ist in der Behörde vorgesehen?

Ist eine feierliche Zeremonie möglich?

Falls ja, wie schaut diese aus?

Gibt es neben den Amtsräumen an der Behörde noch weitere Orte, an denen eine Eintragung möglich ist? Falls ja, ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden?

Wer sind die zuständigen AnsprechpartnerInnen an der Behörde?

BH Braunau

Büro des jeweiligen Sachbearbeiters, auf Wunsch auch Besprechungszimmer

In diesem Fall [Besprechungszimmer] ist es auch möglich, einen gewissen feierlichen Rahmen hierfür vorzusehen. Der konkrete Ablauf dieser Zeremonie wurde im Detail noch nicht festgelegt, da bisher noch keine Partnerschaft in unserem Bezirk eingetragen wurde. Es ist beabsichtigt, dies im Einzelfall einvernehmlich mit den Partnerschaftswerbern zu vereinbaren.

Grundsätzlich sind die angeführten Räumlichkeiten für die Eintragung vorgesehen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwenden. Die Überreichung der Partnerschaftsurkunden wäre jedoch auch außerhalb der Amtsräume eventuell möglich. Uns stehen hierfür jedoch keine weiteren Räumlichkeiten zur Verfügung. Inwieweit als eine Überreichung außerhalb der Amtsräumlichkeiten möglich ist, wird daher im Einzelfall zu klären sein. In diesem Fall wäre es möglich, dass sogenannte Kommissionsgebühren hierfür zur Verrechnung kommen. Diese sind derzeit jedoch noch nicht geregelt und können von uns zum derzeitigen Zeitpunkt auch noch nicht bekannt gegeben werden.

Hr. Friedrich Mayrböck, 07722/803/320

 

Hr. Josef Tischlinger, 07722/803/325

BH Eferding

Ein dem Anlass entsprechend gestalteter Sitzungssaal.

Grundsätzlich ist eine feierliche Zeremonie nicht vorgesehen, wir werden uns jedoch bemühen, eine dem Anlass entsprechende feierliche Form für die Begründung der eingetragenen Partnerschaft nach Wunsch anzubieten.

Die Begründung der eingetragenen Partnerschaft außerhalb der Amtsräume der Bezirksverwaltungsbehörde ist gemäß §47a PStG nicht zulässig.

Hr. Friedrich Eisterer, 07272/2407/461

 

Fr. Maria Zehetmair 07272/2407/464

 

Fr. Maria Aumayr 07272/2407/460

bh-ef.post@ooe.gv.at

BH Freistadt

Es steht das Büro des zuständigen Bearbeiters zur Verfügung.

Es ist der rein formelle Akt vorgesehen.

Es stehen keine weiteren Räumlichkeiten zur Verfügung.

Hr. Peter Koller

07942/702/430

Vor etwaiger persönlicher Vorsprache bitte unbedingt Termin vereinbaren.

BH Gmunden

Die Aufnahme der Niederschrift erfolgt im Büro des zuständigen Sachbearbeiters.

Die Übergabe der Urkunde über die Eintragung der Partnerschaft findet in einem repräsentativen Raum (Sitzungssaal) statt.

Es steht den Partnern frei, in überschaubarem Ausmaß ihnen nahe stehende Personen mitzubringen.

Nach den Ausführungen des Bundesministerium für Inneres hat die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft in den Amtsräumen zu erfolgen.

Hr. Erich Stüger

07612/792/323

BH Grieskirchen

Bei der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen steht für die Durchführung der Verfahren zur Eintragung der Partnerschaft (EP) ein Sitzungszimmer zur Verfügung, das auch für Geburtstags- und Pensionsfeiern verwendet wird. Der feierliche Rahmen dieses Zimmers wird durch Porträts sämtlicher Bezirkshauptleute unterstrichen.

Vorweg möchten wir festhalten, dass wir bis zum heutigen Tag keine Vorsprachen/Anfragen betreffen dem „Eingetragenen Partnerschaft-Gesetz - EPG" hatten, sodass uns keine praktischen Erfahrungen mit dem „Ablauf" vorliegen.

Beim Ablauf für die Eintragung bei der Behörde ist ansonsten keine feierliche Zeremonie vorgesehen, was jedoch nicht heißt, dass der/die Bedienstete eine dem Anlass entsprechende Kleidung trägt.

Im Gegensatz zur Trauung erfolgt auch kein Ausspruch des Beamten, dass nunmehr die eingetragene Partnerschaft begründet wurde und es sind bei der Begründung einer Partnerschaft auch keine Zeugen vorgesehen.

Die Begründung der EP außerhalb der Amtsräume der Bezirksverwaltungsbehörde ist - im Gegensatz zu den entsprechenden Möglichkeiten der Eheschließung - nicht zulässig (§47a PStG). Diese Vorschrift schließt jedoch  nicht aus, dass die Partnerschaftsurkunde an einem externen, feierlichen Ort außerhalb der Bezirksverwaltungsbehörde übergeben werden kann. Ob dies in der Praxis geschieht, wird von Fall zu Fall zu beurteilen sein.

Hr. Johann Em

07248/603/447

 

Fr. Sabine Preininger 07248/603/446

BH Kirchdorf

In der Bezikshauptmannschaft Kirchdorf/Krems wird der „Besprechungsraum Amtsleitung" für die Begründung von eingetragenen Partnerschaften genützt. Dieser Raum mit bis zu 15 Sitzplätzen bietet eine ruhige, dem Anlass entsprechend würdige Atmosphäre.

Der konkrete Ablauf wird mit den PartnerschaftswerberInnen vorab besprochen und abgestimmt. Eine feierliche Zeremonie ist grundsätzlich nicht vorgesehen, auf diesbezügliche Wünsche kann und wird im Einzelfall nach unseren Möglichkeiten eingegangen werden.

Die Begründung der eingetragenen Partnerschaft selbst muss laut den gesetzlichen Bestimmungen in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen. Allerdings ist die Übergabe der Partnerschaftsurkunde nach erfolgter Verpartnerung an einem externen, feierlichen Ort außerhalb der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf zulässig und auf Wunsch und im Einzelfall auch möglich. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Fr. Alexandra Brösenhuber 07582/685/310

bh-ki.post@ooe.gv.at

Magistrat Linz

Als Räumlichkeit für die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft steht bei unserer Linzer Behörde der Trauungssaal im Neuen Rathaus zur Verfügung.

 

 

 

Es kann dort im Rahmen eines an eine Eheschließung angelehnten Procederes (Ansprache, Ringwechsel, Musikumrahmung zum Einzug, beim Ringwechsel und zum Ende der Feierlichkeit) die Partnerschaft begründet werden. Wie bei den Eheschließungen beträgt der Zeitrahmen einer solchen Feierlichkeit rund 20 Minuten.

Da eine Begründung einer eingetragenen Partnerschaft

nur bei der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig ist, sind externe Orte außerhalb der Amtsräume nicht vorgesehen.

Walter Schmidtgrabmer
0732/7070-2525
walter.schmidtgrabmer@mag.linz.at

 

Fr. Silke Ellerböck

0732/7070-2535

 

Franz Höller

0732/7070-2531 

 

BH Linz-Land

An der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land stehen zwei Sitzungssäle zur Verfügung, die für einen derartigen Anlaß herangezogen werden können. Nach vorheriger Terminvereinbarung ist eine Besichtigung möglich.

Grundsätzlich ist keine Zeremonie vorgeschrieben, auf Wunsch der Parteien kann jedoch die Übergabe der Partnerschaftsurkunden durchaus in einem feierlichen Rahmen vorgenommen werden.

Die Begründung der eingetragenen Partnerschaft außerhalb der Amtsräume der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist nach §47a Abs.1 PStG nicht zulässig. Es besteht allerdings die Möglichkeit der Abtretung an eine andere Bezirksverwaltungsbehörde.
Fr. Elke Haugsberger
0732/69414-66453
BH-LL.post@ooe.gv.at

Mo, Mi, Do, Fr 07.30-12.00
Di 07.30-17.00

Tel. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung empfohlen.
 

BH Perg

Bei der Bezirkshauptmannschaft Perg ist die Überreichung der Urkunden über die Eintragung von Partnerschaften im Besprechungszimmer des Herrn Bezirkshauptmannes vorgesehen. Die Gestaltung dieser Räumlichkeit ermöglicht es, dieser Urkundeübergabe auch den ihr zustehenden würdigen Rahmen zu geben. Dieses Zimmer umfasst ca. 10 Personen und macht eine gewisse Terminplanung erforderlich.

Das Verfahren selbst bis zur feierlichen Urkundenübergabe wird jedoch in den Büroräumlichkeiten des zuständigen Bearbeiters abgewickelt. Die Urkundenübergabe wird vom zuständigen Sachbearbeiter in schlichtem jedoch dem Anlass entsprechenden würdigen Rahmen vorgenommen. Eine „feierliche Zeremonie" eventuell mit Musikbegleitung oder Beschmückung der Räumlichkeiten ist nicht vorgesehen.

Eine Übergabe der Partnerschaftsurkunden außerhalb der Amtsräume ist nicht möglich.

Hr. Gerhard Krückl 07262/551/443

 

Stellvertretend:

Fr. Lydia Weiß

07262/551/442

BH Ried

Die Begründung der Partnerschaft und die Aushändigung der Partnerschaftsurkunde erfolgt im Einvernehmen mit den Partnerschaftswerbern entweder im Sitzungssaal der Bezirkshauptmannschaft Ried i.I., in dem genügend Platz für Angehörige und Freunde gegeben ist, bzw. ebenfalls in einem Amtsraum der Bezirkshauptmannschaft Ried i.I., wenn nur die beiden Partner anwesend sind.

Die Modalitäten zur Abwicklung der Eingetragenen Partnerschaft werden entsprechend den im Gesetz vorgesehenen Definitionen erledigt, wonach das Ermittlungsverfahren zur Begründung der Eingetragenen Partnerschaften nach vorheriger Terminvereinbarung der Partnerschaftswerber in einem vom allgemeinen Parteienverkehr abgesonderten Amtsraum der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt wird.

Eine feierliche Zeremonie (Musik, Blumenschmuck, Sektausschank etc.) wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. nicht angeboten, kann allerdings auf Initiative und Kosten der Partnerschaftswerber zugelassen werden.

Eine Überreichung der Partnerschaftsurkunden an Orten außerhalb der Bezirksverwaltungsbehörde ist nicht vorgesehen.

Hr. August Meingaßner 07752/912/318

 

Hr. Norbert Berger 07752/912/322

BH Rohrbach

Für die Eintragung einer Partnerschaft steh im neuen Amtsgebäude der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach ein für diesen Rahmen geeignetes Besprechungszimmer bzw. Sitzungssaal zur Verfügung.
Keine Angabe.

Die Begründung einer Partnerschaft ist in einem würdigen Rahmen nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach möglich. Weitere Orte stehen nicht zur Verfügung.
Fr. Winkler
07289/8851/69511
bh-ro.post@ooe.gv.at
BH Schärding

Büro Fr. Mühlböck, auf Wunsch auch Besprechungszimmer

Von unserer Seite ist eine feierliche Zeremonie nicht vorgesehen, im Einzelfall sind Details mit den jeweiligen Partnerschaftswerber zu vereinbaren.

Überreichung der Urkunden außerhalb der Räumlichkeiten der BH Schärding im Einzelfall zu klären und grundsätzlich nur während der Amtsstunden

Fr. Daniela Mühlböck 07712/3105/418

Magistrat Steyr

Beim Standesamt Steyr findet die Begründung der eingetragenen Partnerschaft gem. Erlass des Bundesministeriums für Inneres in den Amtsräumen des Standesamtes statt.

Da die gesetzl. Bestimmungen des EPG erst mit 1.1.2010 erlassen wurden und daher noch keine Erfahrungswerte vorliegen, ersucht das Standesamt Steyr um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht im Detail beantwortet werden kann; wahrscheinlich werden sich mit der praktischen Anwendung des EPG noch einige Änderungen - sowohl von Seiten des Gesetzgebers als auch von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörden und Magistrate - ergeben.

Es besteht auf Nachfrage die Möglichkeit, die Partnerschaftsurkunden in der ehemaligen Schlosskapelle zu übergeben, dies ist mit zusätzlichen Kosten von ca.

€ 110,-- verbunden.

Gem. Erlass des Bundesministeriums für Inneres ist die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft außerhalb der Amtsräume nicht zulässig.

Fr. Gsöllpointner

07252/575/437

 

Fr. Henöckl

07252/575/237

 

Fr. Sablik

07252/575/235

 

standesamt@steyr.gv.at

Mo-Fr 8.30-12

Mo, Di, Do 13.30-16

BH Steyr-Land

An unserer Bezirkshauptmannschaft steht ein Sitzungssaal zur Verfügung, der für einen derartigen Anlass herangezogen werden kann.

Bei uns ist grundsätzlich keine Zeremonie vorgesehen.

Neben den Amtsräumen der Behörde stehen keine weiteren Orte für eine Eintragung zur Verfügung.

Fr. Hildegund Fallent 07252/52361/410

bh-se.post@ooe.gv.at

BH

Urfahr-Umgebung

Die Eintragung der PartnerInnenschaft findet in einem unserer Sitzungszimmer statt. Diesbezüglich ersuchen wir die InteressentInnen um die rechtzeitige Bekanntgabe ihres gewünschten Termines.

Die Übergabe der PartnerInnenschaftsurkunden erfolgt in einem feierlichen Rahmen. Wenn es gewünscht wird, können dabei Verwandte und Bekannte teilnehmen.

Die Eintragung der PartnerInnenschaft erfolgt ausschließlich in der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung.

Weitere Orte für die Überreichung der PartnerInnenschaftsurkunden sind nicht vorgesehen.

Hr. Christian Schneider

0732/731301/72445

BH Vöcklabruck

Besprechungszimmer

Vor der Begründung der eingetragenen Partnerschaft ist die Fähigkeit der Partnerschaftswerber, diese begründen zu können, aufgrund der Erklärungen der Partnerschaftswerber und der vorzulegenden Urkunden in einer mündlichen Verhandlung zu ermitteln und zu überprüfen.

Die Begründung der eingetragenen Partnerschaft sowie die Ausfolgung der Partnerschaftsurkunde findet zu einem vereinbarten Termin im Besprechungszimmer der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck in einem würdigen Rahmen statt

Nicht vorgesehen.

Fr. Hedwig Neudorfer 07672/702/508

Magistrat Wels

Die Begründung der eingetragenen Partnerschaft wird gemäß §47a PStG in den Amtsräumen vorgenommen.

Um Wartezeiten zu verkürzen wird zu einer telefonischen Voranmeldung angeraten.

--

Fr. Karin Heimann

07242/235/4220

 

sta@wels.gv.at

Amtsstunden:

Mo, Di, Do 8-13, 14-16.30

Mi 8-13

Fr 8-12.30

BH Wels-Land

Amtsraum des Sachbearbeiters (Gebäude B, Zi 109), auf besonderen Wunsch im Sitzungssaal

Eine feierliche Zeremonie ist -jedenfalls unsererseits - nicht vorgesehen.

Die Eintragung der PartnerInnenschaft selbst hat in den Amtsräumen der Bezirkshauptmannschaft zu erfolgen. Die Übergabe der PartnerInnenschaftsurkunde könnte allenfalls auch an einem externen Ort erfolgen, allerdings nur im Bezirk Wels-Land und grundsätzlich nur während der Amtsstunden der Bezirkshauptmannschaft.

Hr. OAR August Wimmer 07242/618/480

 

In Vertretung:

Hr. Mag. Daniel Brandstetter 07242/618/407

BH Amstetten

Noch keine Rückmeldung!

 

 

 

BH Liezen

In der Bezirkshauptmannschaft Liezen steht wenn gewünscht der „Kleine Sitzungssaal“ (Sitzplätze für ca. 40 Personen) zur Verfügung. (Bei Bedarf kann auch der „Große Sitzungssaal“ verwendet werden. Dieser Rahmen ist optisch aber eher ungünstig.)

Eine feierliche Zeremonie ist wenn gewünscht möglich, Blumen und Musik sind selbst zu stellen. Die Eintragungen können auch an Samstagen erfolgen.
Weitere Orte stehen nicht zur Verfügung.

Frau Elisabeth Zechner (03612/2801-331), die die Zeremonie durchführen wird, 

oder der

Referatsleiter Mag. Udo Schalamon (03612/2801-230)

 

 




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