HOSI Linz Materialien
Die Eingetragene Partnerschaft in den oö. Bezirken
10.05.2010 11:00
Übersicht über die Regelungen im Rahmen des Gesetzes
über die Eingetragene Partnerschaft (EPG)
in den oö. Bezirkshauptmannschaften und Magistraten
(inkl. Amstetten und Liezen)
Stand 12.07.2010:
Seit 1. Jänner
d. J. können auch Lesben und Schwule ihre PartnerInnenschaften eintragen
lassen. Die dafür zuständige Behörde ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft
bzw. in den Statutarstädten das Bezirksverwaltungsamt des jeweiligen
Magistrates. Das Gesetz sieht keine Zeremonie vor, sondern nur die formlose
Beurkundung der Unterschriftenleistung des Paares. Darüber hinaus bleibt es den
einzelnen Behörden überlassen, wie und wo dieser Verwaltungsakt stattfindet.
Dementsprechend
ist die Situation in jeder Bezirkshauptmannschaft anders. Die HOSI Linz hat die
Bezirkshauptmannschaften dazu befragt und die jeweiligen Regelungen nachstehend
zusammengefasst, sodass bequem abgelesen werden kann, wie sich die jeweilige
Situation an einer Bezirkshauptmannschaft darstellt.
Alle Texte im Originalwortlaut des Antwortbriefes oder E-Mails der
jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. des jeweiligen Magistrates!
Die Tabelle wird laufend aktualisiert!
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Welche
Räumlichkeiten stehen in der Behörde für die Eintragung der
PartnerInnenschaft zur Verfügung? |
Welchen
Ablauf für die Eintragung ist in der Behörde vorgesehen? Ist eine feierliche Zeremonie möglich? Falls ja, wie schaut diese aus? |
Gibt
es neben den Amtsräumen an der Behörde noch weitere Orte, an denen eine
Eintragung möglich ist? Falls ja, ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden? |
Wer
sind die zuständigen AnsprechpartnerInnen an der Behörde? |
| BH
Braunau |
Büro des jeweiligen Sachbearbeiters, auf
Wunsch auch Besprechungszimmer |
In diesem Fall [Besprechungszimmer] ist es
auch möglich, einen gewissen feierlichen Rahmen hierfür vorzusehen. Der
konkrete Ablauf dieser Zeremonie wurde im Detail noch nicht festgelegt, da
bisher noch keine Partnerschaft in unserem Bezirk eingetragen wurde. Es ist
beabsichtigt, dies im Einzelfall einvernehmlich mit den Partnerschaftswerbern
zu vereinbaren. |
Grundsätzlich sind die angeführten
Räumlichkeiten für die Eintragung vorgesehen und nach den gesetzlichen
Vorschriften zu verwenden. Die Überreichung der Partnerschaftsurkunden wäre
jedoch auch außerhalb der Amtsräume eventuell möglich. Uns stehen hierfür
jedoch keine weiteren Räumlichkeiten zur Verfügung. Inwieweit als eine
Überreichung außerhalb der Amtsräumlichkeiten möglich ist, wird daher im
Einzelfall zu klären sein. In diesem Fall wäre es möglich, dass sogenannte
Kommissionsgebühren hierfür zur Verrechnung kommen. Diese sind derzeit jedoch
noch nicht geregelt und können von uns zum derzeitigen Zeitpunkt auch noch
nicht bekannt gegeben werden. |
Hr. Friedrich Mayrböck, 07722/803/320 Hr. Josef Tischlinger, 07722/803/325 |
| BH
Eferding |
Ein dem Anlass entsprechend gestalteter
Sitzungssaal. |
Grundsätzlich ist eine feierliche Zeremonie
nicht vorgesehen, wir werden uns jedoch bemühen, eine dem Anlass
entsprechende feierliche Form für die Begründung der eingetragenen
Partnerschaft nach Wunsch anzubieten. |
Die Begründung der eingetragenen
Partnerschaft außerhalb der Amtsräume der Bezirksverwaltungsbehörde ist gemäß
§47a PStG nicht zulässig. |
Hr. Friedrich Eisterer, 07272/2407/461 Fr. Maria Zehetmair 07272/2407/464 Fr. Maria Aumayr 07272/2407/460 bh-ef.post@ooe.gv.at |
| BH
Freistadt |
Es steht das Büro des zuständigen Bearbeiters
zur Verfügung. |
Es ist der rein formelle Akt vorgesehen. |
Es stehen keine weiteren Räumlichkeiten zur
Verfügung. |
Hr. Peter Koller 07942/702/430 Vor etwaiger persönlicher Vorsprache bitte unbedingt Termin vereinbaren. |
| BH
Gmunden |
Die Aufnahme der Niederschrift erfolgt im
Büro des zuständigen Sachbearbeiters. Die Übergabe der Urkunde über die Eintragung der Partnerschaft findet in einem repräsentativen Raum (Sitzungssaal) statt. |
Es steht den Partnern frei, in überschaubarem
Ausmaß ihnen nahe stehende Personen mitzubringen. |
Nach den Ausführungen des Bundesministerium
für Inneres hat die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft in den
Amtsräumen zu erfolgen. |
Hr. Erich Stüger 07612/792/323 |
| BH
Grieskirchen |
Bei der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen
steht für die Durchführung der Verfahren zur Eintragung der Partnerschaft
(EP) ein Sitzungszimmer zur Verfügung, das auch für Geburtstags- und
Pensionsfeiern verwendet wird. Der feierliche Rahmen dieses Zimmers wird
durch Porträts sämtlicher Bezirkshauptleute unterstrichen. |
Vorweg möchten wir festhalten, dass wir bis
zum heutigen Tag keine Vorsprachen/Anfragen betreffen dem „Eingetragenen
Partnerschaft-Gesetz - EPG" hatten, sodass uns keine praktischen Erfahrungen
mit dem „Ablauf" vorliegen. Beim Ablauf für die Eintragung bei der Behörde ist ansonsten keine feierliche Zeremonie vorgesehen, was jedoch nicht heißt, dass der/die Bedienstete eine dem Anlass entsprechende Kleidung trägt. Im Gegensatz zur Trauung erfolgt auch kein Ausspruch des Beamten, dass nunmehr die eingetragene Partnerschaft begründet wurde und es sind bei der Begründung einer Partnerschaft auch keine Zeugen vorgesehen. |
Die Begründung der EP außerhalb der Amtsräume
der Bezirksverwaltungsbehörde ist - im Gegensatz zu den entsprechenden
Möglichkeiten der Eheschließung - nicht zulässig (§47a PStG). Diese
Vorschrift schließt jedoch nicht aus,
dass die Partnerschaftsurkunde an einem externen, feierlichen Ort außerhalb
der Bezirksverwaltungsbehörde übergeben werden kann. Ob dies in der Praxis
geschieht, wird von Fall zu Fall zu beurteilen sein. |
Hr. Johann Em 07248/603/447 Fr. Sabine Preininger 07248/603/446 |
| BH
Kirchdorf |
In der Bezikshauptmannschaft Kirchdorf/Krems
wird der „Besprechungsraum Amtsleitung" für die Begründung von eingetragenen
Partnerschaften genützt. Dieser Raum mit bis zu 15 Sitzplätzen bietet eine
ruhige, dem Anlass entsprechend würdige Atmosphäre. |
Der konkrete Ablauf wird mit den
PartnerschaftswerberInnen vorab besprochen und abgestimmt. Eine feierliche
Zeremonie ist grundsätzlich nicht vorgesehen, auf diesbezügliche Wünsche kann
und wird im Einzelfall nach unseren Möglichkeiten eingegangen werden. |
Die Begründung der eingetragenen
Partnerschaft selbst muss laut den gesetzlichen Bestimmungen in den
Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen. Allerdings ist die
Übergabe der Partnerschaftsurkunde nach erfolgter Verpartnerung an einem
externen, feierlichen Ort außerhalb der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf zulässig
und auf Wunsch und im Einzelfall auch möglich. Dafür fallen keine
zusätzlichen Kosten an. |
Fr. Alexandra Brösenhuber 07582/685/310 bh-ki.post@ooe.gv.at |
| Magistrat
Linz |
Als Räumlichkeit für die Begründung einer
eingetragenen Partnerschaft steht bei unserer Linzer Behörde der Trauungssaal
im Neuen Rathaus zur Verfügung. |
Es kann dort im Rahmen eines an eine
Eheschließung angelehnten Procederes (Ansprache, Ringwechsel, Musikumrahmung
zum Einzug, beim Ringwechsel und zum Ende der Feierlichkeit) die Partnerschaft
begründet werden. Wie bei den Eheschließungen beträgt der
Zeitrahmen einer solchen Feierlichkeit rund 20 Minuten. |
Da eine Begründung einer eingetragenen
Partnerschaft nur bei der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig ist, sind externe Orte außerhalb der Amtsräume nicht vorgesehen. |
Walter
Schmidtgrabmer 0732/7070-2525 walter.schmidtgrabmer@mag.linz.at Fr. Silke Ellerböck 0732/7070-2535 Franz Höller 0732/7070-2531 |
| BH
Linz-Land |
An der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land stehen zwei Sitzungssäle zur Verfügung, die für einen derartigen Anlaß herangezogen werden können. Nach vorheriger Terminvereinbarung ist eine Besichtigung möglich. |
Grundsätzlich ist keine Zeremonie vorgeschrieben, auf Wunsch der Parteien kann jedoch die Übergabe der Partnerschaftsurkunden durchaus in einem feierlichen Rahmen vorgenommen werden. |
Die Begründung der eingetragenen Partnerschaft außerhalb der Amtsräume der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist nach §47a Abs.1 PStG nicht zulässig. Es besteht allerdings die Möglichkeit der Abtretung an eine andere Bezirksverwaltungsbehörde. |
Fr. Elke Haugsberger 0732/69414-66453 BH-LL.post@ooe.gv.at Mo, Mi, Do, Fr 07.30-12.00 Di 07.30-17.00 Tel. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung empfohlen. |
| BH
Perg |
Bei der Bezirkshauptmannschaft Perg ist die
Überreichung der Urkunden über die Eintragung von Partnerschaften im
Besprechungszimmer des Herrn Bezirkshauptmannes vorgesehen. Die Gestaltung
dieser Räumlichkeit ermöglicht es, dieser Urkundeübergabe auch den ihr
zustehenden würdigen Rahmen zu geben. Dieses Zimmer umfasst ca. 10 Personen
und macht eine gewisse Terminplanung erforderlich. |
Das Verfahren selbst bis zur feierlichen
Urkundenübergabe wird jedoch in den Büroräumlichkeiten des zuständigen
Bearbeiters abgewickelt. Die Urkundenübergabe wird vom zuständigen
Sachbearbeiter in schlichtem jedoch dem Anlass entsprechenden würdigen Rahmen
vorgenommen. Eine „feierliche Zeremonie" eventuell mit Musikbegleitung oder
Beschmückung der Räumlichkeiten ist nicht vorgesehen. |
Eine Übergabe der Partnerschaftsurkunden
außerhalb der Amtsräume ist nicht möglich. |
Hr. Gerhard Krückl 07262/551/443 Stellvertretend: Fr. Lydia Weiß 07262/551/442 |
| BH
Ried |
Die Begründung der Partnerschaft und die
Aushändigung der Partnerschaftsurkunde erfolgt im Einvernehmen mit den
Partnerschaftswerbern entweder im Sitzungssaal der Bezirkshauptmannschaft
Ried i.I., in dem genügend Platz für Angehörige und Freunde gegeben ist, bzw.
ebenfalls in einem Amtsraum der Bezirkshauptmannschaft Ried i.I., wenn nur
die beiden Partner anwesend sind. |
Die Modalitäten zur Abwicklung der
Eingetragenen Partnerschaft werden entsprechend den im Gesetz vorgesehenen
Definitionen erledigt, wonach das Ermittlungsverfahren zur Begründung der
Eingetragenen Partnerschaften nach vorheriger Terminvereinbarung der
Partnerschaftswerber in einem vom allgemeinen Parteienverkehr abgesonderten
Amtsraum der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt wird. Eine feierliche Zeremonie (Musik, Blumenschmuck, Sektausschank etc.) wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. nicht angeboten, kann allerdings auf Initiative und Kosten der Partnerschaftswerber zugelassen werden. |
Eine Überreichung der Partnerschaftsurkunden
an Orten außerhalb der Bezirksverwaltungsbehörde ist nicht vorgesehen. |
Hr. August Meingaßner 07752/912/318 Hr. Norbert Berger 07752/912/322 |
| BH
Rohrbach |
Für die Eintragung einer Partnerschaft steh im neuen Amtsgebäude der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach ein für diesen Rahmen geeignetes Besprechungszimmer bzw. Sitzungssaal zur Verfügung. |
Keine Angabe. |
Die Begründung einer Partnerschaft ist in einem würdigen Rahmen nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach möglich. Weitere Orte stehen nicht zur Verfügung. |
Fr. Winkler 07289/8851/69511 bh-ro.post@ooe.gv.at |
| BH
Schärding |
Büro Fr. Mühlböck, auf Wunsch auch
Besprechungszimmer |
Von unserer Seite ist eine feierliche
Zeremonie nicht vorgesehen, im Einzelfall sind Details mit den jeweiligen
Partnerschaftswerber zu vereinbaren. |
Überreichung der Urkunden außerhalb der
Räumlichkeiten der BH Schärding im Einzelfall zu klären und grundsätzlich nur
während der Amtsstunden |
Fr. Daniela Mühlböck 07712/3105/418 |
| Magistrat
Steyr |
Beim Standesamt Steyr findet die Begründung
der eingetragenen Partnerschaft gem. Erlass des Bundesministeriums für
Inneres in den Amtsräumen des Standesamtes statt. |
Da die gesetzl. Bestimmungen des EPG erst mit
1.1.2010 erlassen wurden und daher noch keine Erfahrungswerte vorliegen,
ersucht das Standesamt Steyr um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht im
Detail beantwortet werden kann; wahrscheinlich werden sich mit der
praktischen Anwendung des EPG noch einige Änderungen - sowohl von Seiten des
Gesetzgebers als auch von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörden und
Magistrate - ergeben. |
Es besteht auf Nachfrage die Möglichkeit, die
Partnerschaftsurkunden in der ehemaligen Schlosskapelle zu übergeben, dies
ist mit zusätzlichen Kosten von ca. € 110,-- verbunden. Gem. Erlass des Bundesministeriums für Inneres ist die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft außerhalb der Amtsräume nicht zulässig. |
Fr. Gsöllpointner 07252/575/437 Fr. Henöckl 07252/575/237 Fr. Sablik 07252/575/235 standesamt@steyr.gv.at Mo-Fr 8.30-12 Mo, Di, Do 13.30-16 |
| BH
Steyr-Land |
An unserer Bezirkshauptmannschaft steht ein
Sitzungssaal zur Verfügung, der für einen derartigen Anlass herangezogen
werden kann. |
Bei uns ist grundsätzlich keine Zeremonie
vorgesehen. |
Neben den Amtsräumen der Behörde stehen keine
weiteren Orte für eine Eintragung zur Verfügung. |
Fr. Hildegund Fallent 07252/52361/410 bh-se.post@ooe.gv.at |
| BH Urfahr-Umgebung |
Die Eintragung der PartnerInnenschaft findet
in einem unserer Sitzungszimmer statt. Diesbezüglich ersuchen wir die
InteressentInnen um die rechtzeitige Bekanntgabe ihres gewünschten Termines. |
Die Übergabe der PartnerInnenschaftsurkunden
erfolgt in einem feierlichen Rahmen. Wenn es gewünscht wird, können dabei
Verwandte und Bekannte teilnehmen. |
Die Eintragung der PartnerInnenschaft erfolgt
ausschließlich in der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung. Weitere Orte für die Überreichung der PartnerInnenschaftsurkunden sind nicht vorgesehen. |
Hr. Christian Schneider 0732/731301/72445 |
| BH
Vöcklabruck |
Besprechungszimmer |
Vor der Begründung der eingetragenen
Partnerschaft ist die Fähigkeit der Partnerschaftswerber, diese begründen zu
können, aufgrund der Erklärungen der Partnerschaftswerber und der
vorzulegenden Urkunden in einer mündlichen Verhandlung zu ermitteln und zu
überprüfen. Die Begründung der eingetragenen Partnerschaft sowie die Ausfolgung der Partnerschaftsurkunde findet zu einem vereinbarten Termin im Besprechungszimmer der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck in einem würdigen Rahmen statt |
Nicht vorgesehen. |
Fr. Hedwig Neudorfer 07672/702/508 |
| Magistrat
Wels |
Die Begründung der eingetragenen
Partnerschaft wird gemäß §47a PStG in den Amtsräumen vorgenommen. |
Um Wartezeiten zu verkürzen wird zu einer
telefonischen Voranmeldung angeraten. |
-- |
Fr. Karin Heimann 07242/235/4220 sta@wels.gv.at Amtsstunden: Mo, Di, Do 8-13, 14-16.30 Mi 8-13 Fr 8-12.30 |
| BH
Wels-Land |
Amtsraum des Sachbearbeiters (Gebäude B, Zi
109), auf besonderen Wunsch im Sitzungssaal |
Eine feierliche Zeremonie ist -jedenfalls
unsererseits - nicht vorgesehen. |
Die Eintragung der PartnerInnenschaft selbst
hat in den Amtsräumen der Bezirkshauptmannschaft zu erfolgen. Die Übergabe
der PartnerInnenschaftsurkunde könnte allenfalls auch an einem externen Ort
erfolgen, allerdings nur im Bezirk Wels-Land und grundsätzlich nur während
der Amtsstunden der Bezirkshauptmannschaft. |
Hr. OAR August Wimmer 07242/618/480 In Vertretung: Hr. Mag. Daniel Brandstetter 07242/618/407 |
| BH
Amstetten |
Noch keine Rückmeldung! |
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| BH
Liezen |
In der Bezirkshauptmannschaft Liezen steht wenn gewünscht der „Kleine Sitzungssaal“ (Sitzplätze für ca. 40 Personen) zur Verfügung. (Bei Bedarf kann auch der „Große Sitzungssaal“ verwendet werden. Dieser Rahmen ist optisch aber eher ungünstig.) |
Eine feierliche Zeremonie ist wenn gewünscht möglich, Blumen und Musik sind selbst zu stellen. Die Eintragungen können auch an Samstagen erfolgen. |
Weitere Orte stehen nicht zur Verfügung. |
Frau Elisabeth Zechner (03612/2801-331), die die Zeremonie durchführen wird, oder der Referatsleiter Mag. Udo Schalamon (03612/2801-230) |








