HOSI Linz Presseaussendungen
Gesetzlich festgeschriebene Diskriminierung
26.05.2008 14:00HOSI Linz lehnt Entwurf des Justizministeriums für LebenspartnerInnenschaftsgesetz als diskriminierend und mangelhaft ab!
Der von Justizministerin Maria Berger ausgesandte Begutachtungsentwurf zu einem LebenspartnerInnenschaftsgesetz ist aus Sicht der HOSI Linz nicht mehr als die gesetzliche Fortschreibung der Diskriminierung homosexueller Menschen. In der heute dem Justizministerium übersandten Stellungnahme bezieht die HOSI Linz eindeutig Stellung: „Ein Gesetz, das im Wesentlichen die Pflichten (Unterhalt, Beistand, Treue, Wohnen etc.) festlegt, ohne die dazugehörigen Rechte zu gewähren, ist ein halbherziges Alibigesetz, das wohl auch gemeinschaftsrechts- und verfassungswidrig wäre. Und eine reine PflichtenpartnerInnenschaft käme zudem einer ungerechtfertigten Schlechterstellung gleichgeschlechtlicher Paare gleich, sodass kaum jemand eine solche PartnerInnenschaft schließen würde und wir in unserer Beratungseinrichtung auch entsprechenden Ratsuchenden davon abraten müssten."
Die HOSI Linz fordert daher die Ergänzung des vorliegenden zivilrechtlichen Teils des PartnerInnenschaftsgesetzes um eine Generalklausel oder um verbindlich einzuführende Begleitgesetze, durch die außerhalb des Zivilrechts LebenspartnerInnen im gesamten Bereich des Bundesrechts, also zum Beispiel im Fremdenrecht und im StaatsbürgerInnenschaftsrecht, bei der Kranken- und Pensionsversicherung, im Steuerrecht und in den verschiedensten Verwaltungsmaterien (wie Gewerberecht etc.), umfassend mit EhepartnerInnen gleichgestellt werden.
„Das ist jedenfalls für uns eine zwingende Erfordernis und darüber hinaus sprechen wir uns im Zuge dieses Begutachtungsverfahrens noch einmal dezidiert dagegen aus, dass durch diesen Gesetzesentwurf neuerlich ein Sondergesetz ausschließlich für Lesben und Schwule geschaffen werden soll. Das widerspricht jedem Grundgedanken der Gleichstellung und stellt bereits an sich eine neuerliche Diskriminierung gleichgeschlechtlich l(i)ebender Menschen dar. Wir bestehen daher auf der Öffnung eines solchen Rechtsinstitutes für alle Formen des Zusammenlebens ohne Trauschein", erklären die VereinssprecherInnen der HOSI Linz, GemR.in Edith Schmied und Gerhard Friedinger, unisono.
„Ziel muss aus unserer Sicht letztlich ein zeitgemäßes, progressives, modernes und auf dem Prinzip der Gleichberechtigung und PartnerInnenschaftlichkeit basierendes PartnerInnenschaftsmodell für das 21. Jahrhundert sein. Der vom Bundesministerium für Justiz vorgelegte Entwurf genügt diesem Anspruch jedenfalls nicht. Der Entwurf ist wenig innovativ und alles in allem unmodern und vergibt jedenfalls jede Chance, ein modernes, zeitgemäßes und heutigen Bedürfnissen gerecht werdendes PartnerInnenschaftsrecht zu schaffen", so Schmied und Friedinger.
Beide weisen darauf hin, dass die Pflicht zum gemeinsamen Wohnen, zur Treue, zu sittlichem und ehrenhaften Verhalten, zu Mitarbeit im Betrieb des Partners/der Partnerin und andere Unmöglichkeiten mehr ja wohl nicht am Ende dieses Jahre langen Diskussionsprozesses stehen könnten, zumal Lesben und Schwulen auch weiterhin substanzielle Rechte vorenthalten werden sollen. "Dieser Entwurf ist weit von dem entfernt, was die SPÖ in der letzten Legislaturperiode selbst als Antrag ins Parlament eingebracht hat. Für uns ist dieser Entwurf jedenfalls ungenügend und mangelhaft", urteilen Schmied und Freidinger abschließend.
Die HOSI Linz kommt daher in Ihrer Stellungnahme im Zuge des Begutachtungsverfahrens zu folgendem Schluss: „Unter Berücksichtigung all dieser Überlegungen kann die Homosexuelle Initiative Linz (HOSI Linz) dem vom Bundesministerium für Justiz am 24.04.2008 zur Begutachtung vorgelegten Entwurf für ein Bundesgesetz über die Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) ihre Zustimmung nicht erteilen."
Für die HOSI Linz
gez. Der Vorstand








