HOSI Linz Presseaussendungen
Das schlechteste Partnerschaftsgesetz der Welt?
13.06.2008 14:00
Österreichs Homosexuellenorganisationen nehmen am Ende der Begutachtungsfrist Stellung zum Entwurf von Justizministerin Berger für ein Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Pressekonferenz am Freitag, 13. Juni 2008, 10.00 Uhr, Presseclub Concordia, Bankgasse 8 (1. Stock), 1010 Wien
Homosexuellenorganisationen aus ganz Österreich haben rund ein dreiviertel Jahr in der „Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Rechtssituation gleichgeschlechtlicher Paare" von Justizministerium und Familienministerium mitgearbeitet, die im Frühjahr 2008 ihren Endbericht vorgelegt hat. Dr.in Maria Berger, BMin für Justiz, sandte daraufhin im April 2008 ihren Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) in Begutachtung, die (verlängerte) Begutachtungsfrist endet kommenden Montag 16. Juni 2008.
Der vorliegende Entwurf des Justizministeriums - und nur diesen können die Homosexuellenorganisationen zum heutigen Tag beurteilen - ignoriert weiterhin die Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe, es ist im Kern immer noch jener Entwurf, den das Justizministerium bereits am 24. Oktober 2007 im Alleingang der Öffentlichkeit präsentierte, und der daraufhin in der Interministeriellen Arbeitsgruppe von allen parteifreien Homosexuellenorganisationen Österreichs unisono abgelehnt wurde.
Grundsätzlich sind alle Organisationen erfreut, dass es überhaupt Initiativen zur rechtlichen Gleichstellung lesbischer und schwuler Paare gibt, allerdings ist der Entwurf weit entfernt von einem annehmbaren Partnerschaftsgesetz, er beinhaltet viele Pflichten und kaum Rechte.
Österreichs Homosexuellenorganisationen haben daher im Begutachtungsverfahren zahlreich Stellung genommen, und präsentieren heute ihren gemeinsamen Standpunkt, denn:
- Wir haben uns mit der Materie seit langem eingehend und ernsthaft beschäftigt, auch und gerade in der interministeriellen Arbeitsgruppe!
- Wir kennen die Bedürfnisse und Sorgen der Lesben und Schwulen in Österreich aus unserer täglichen Beratungspraxis!
- Wir melden daher unsere weitreichenden Einwände gegen den vorliegenden Entwurf an, bieten zugleich aber auch konkrete Verbesserungsvorschläge!
Gemeinsame Kritikpunkte
- Der Hinweis der Justizministerin, dass wir den Rest bzw. alle fehlenden Bestimmungen über die Gerichte einklagen könnten ist unfassbar, weil etwa für das Einklagen der Hinterbliebenenpension erst ein Partner sterben müsste oder für die Familienzusammenführung binationale Paare jahrelang getrennt leben müssten. Außerdem erschwert das Justizministerium selbst diesen Weg durch mehr als 20 Abweichungen vom Eherecht.
- Ingesamt könnte sich die Politik selbst aufgeben, wenn sie schwierige Entscheidungen in allen Rechtsbereichen an die Gerichte delegiert und die Betroffenen der Ungewissheit jahrelanger, nervenaufreibender und kostenintensiver Prozesse aussetzt. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, ordentliche Gesetze zu verabschieden, der Vorschlag der Justizministerin ist daher demokratiepolitisch wie auch rechtsstaatlich bedenklich. Die Gesetzeskorrektur über den Rechtsweg muss eine Ausnahme sein, nicht die allgemeine Grundlage der Gesetzgebung.
Fehlende Generalklausel und Auseinanderdriften von Ehe und Lebenspartnerschaft. - Die fehlende Generalklausel ist einer der Hauptkritikpunkte an der gewählten Gesetzestechnik. Während die „Eingetragene Partnerschaft" in zahlreichen europäischen Ländern bestens mit dieser Gesetzestechnik arbeitet - und somit das gesamte Gesetz auf etwas mehr als eine Seite passt - bedient sich das Justizministerium einer Gesetzestechnik, die umständlich ist und das gesamte Gesetz massiv aufbläht. Jede einzelne Bestimmung des Eherechts muss deswegen einzeln nachgebildet werden, was in der Interministeriellen Arbeitsgruppe bereits zu Kritik von anderen Ressorts geführt hat.
- Außerdem besteht so die Gefahr, dass Ehe und Lebenspartnerschaft weiter auseinanderdriften, sodass Reformen im einen Bereich nicht in den anderen Bereich durchschlagen und zwei völlig voneinander losgelöste Rechtsinstitute bestehen, für die dann auch jeweils eine eigenständige Judikatur der Gerichte besteht. Der derzeit ebenfalls in Begutachtung befindliche Entwurf für ein „Familienrechtsänderungsgesetz 2008" des Justizministeriums zeigt genau dieses Problem: Nicht nur, dass Paragrafen abgeschafft werden sollen, die im LPartG gerade reformiert werden, reformiert das Gesetz unter anderem das Ehegesetz, ohne dass die Lebenspartnerschaft entsprechend mitreformiert wird.
- Es stellt sich die brennende Frage, warum Justizministerin Berger stets erklärt, sie könne keine Generalklausel (bzw. keine Gleichstellungen außerhalb des Justizbereichs) vorschlagen, weil dies ein Affront gegenüber ihren RegierungskollegInnen sei, obwohl dies in anderen europäischen Ländern bereits bestens funktioniert hat und nur eine Frage von vorgeschalteten politischen Verhandlungen ist. Hat sie diesbezüglich mit den anderen MinisterInnen verhandelt?
Gemeinsame Forderungen und Verbesserungsvorschläge
- Unsere Organisationen treten alle für eine umfassende rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare ein, auch wenn die einzelnen Organisationen dazu teilweise unterschiedliche Detailvorstellungen haben. Unsere Vorstellungen dazu haben wir ein dreiviertel Jahr lang in der interministeriellen Arbeitsgruppe eingebracht, deren Endbericht dementsprechende Handlungsoptionen aufzeigt.
- Wir wären daher grundsätzlich auch für ein gutes Lebenspartnerschaftsgesetz, aber was derzeit als Begutachtungsentwurf vorliegt ist einfach zuwenig, weil es nahezu nur die Registrierung und die gegenseitigen Pflichten regelt. Abgesehen davon sind sowohl SPÖ als auch ÖVP an ihre Versprechungen zu erinnern: Die SPÖ hat vor der Nationalratswahl eine „Eingetragene Partnerschaft" nach skandinavischem Muster versprochen (und dazu im April 2005 sogar einen fertigen Gesetzesentwurf im Nationalrat eingebracht). Die ÖVP hat nach Abschluss der Perspektivengruppendiskussion im Herbst 2007 eine Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare nach dem „Schweizer Modell" versprochen. Von beidem ist der vorliegende Entwurf meilenweit entfernt!
- Wir fordern daher, dass der vorliegende Entwurf nicht das Ende des innerkoalitionären Diskussionsprozesses ist, und in dieser Form nicht als Regierungsvorlage beschlossen wird. Umso mehr fordern wir weitere Gespräche mit der Politik über ein umfassendes Gesamtpakt bzw. bestenfalls eine Generalklausel und sind dazu jederzeit gesprächsbereit. Außerdem sind die Abweichungen zum Eherecht zu beseitigen, oder aber die Lebenspartnerschaft wäre aus verfassungsrechtlichen Gründen auch für heterosexuelle Paare zu öffnen. Sollte die Regierung bei der derzeit vorgeschlagenen Gesetzestechnik bleiben, fordern wir, dass sämtliche Begleitgesetze aller Ressorts zeitgleich mit dem LPartG als Gesamtpaket beschlossen werden.
- Wir rufen daher die gesamte Bundesregierung - besonders auch die Justizministerin - auf, basierend auf den Ergebnissen der Interministeriellen Arbeitsgruppe eine umfassende Gesamtlösung vorzulegen, die wir dann gerne neu begutachten und bewerten werden!
Hinweis:
Sämtliche bisherige Stellungnahmen zum Justizministeriumsentwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz finden sich auf der Homepage des Parlaments unter:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00189/pmh.shtml
Für die HOSI Linz
gez. GemR.in Gemeinderätin Edith Schmied, Vereinssprecherin
gez. Gerhard Friedinger, Vereinssprecher








