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Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche PartnerInnen verfassungswidrig!

Adoption Lesben Kind Meer

Bundesregierung soll jetzt alle Diskriminierungen rasch beseitigen!

Linz (HOSI) Dass gleichgeschlechtliche PartnerInnen gemeinsam kein Kind adoptieren können, ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EP) wurden aufgehoben. Es gilt eine Reparaturfrist bis 31. Dezember dieses Jahres.

Der Verfassungsgerichtshof gibt damit einem lesbischen Paar, das sich mit einem Antrag an den VfGH gewandt hat, Recht. Derzeit ist für die gemeinsame Adoption eines Wahlkindes die Ehe Bedingung. Im Gesetz über die EP wird die gemeinsame Adoption durch solche Partnerschaften auch ausdrücklich verboten.

Der Verfassungsgerichtshof hält in seiner Entscheidung fest, dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine aufgrund der sexuellen Orientierung unterscheidende Regelung gibt, die eingetragene PartnerInnen grundsätzlich von der Adoption eines gemeinsamen Wahlkindes ausschließt. Außerdem werde dadurch eine Ungleichbehandlung zwischen eingetragenen PartnernInnen bei der gemeinsamen Adoption und (gleich- oder verschiedengeschlechtlichen) PartnernInnen bei der Stiefkindadoption geschaffen.

Der Vorstandsgeschäftsführer der HOSI Linz, Gernot Wartner, in einer ersten Reaktion: “Wir haben immer schon gesagt, dass auch diese Regelung keinen Bestand vor den Höchstgerichten haben wird. Alle in letzter Minute von der ÖVP in das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft hineinreklamierten diskriminierenden Boshaftigkeiten wurden bisher von den Höchstgerichten aufgehoben. Wir fordern die Bundesregierung einmal mehr auf, jetzt endlich reinen Tisch zu machen und alle Lesben und Schwule diskriminierenden Bestimmungen im österreichischen Rechtsbestand umgehend zu beseitigen. Es ist beschämend, dass nach den vollmundigen Ankündigungen im letzten Frühjahr seitens Familienministerin Karmasin und Justizminister Brandstätter immer noch kein Ergebnis in Sicht ist, zumal die inkriminierten Bestimmungen längst alle bekannt sind. Eine umfassende Lösung könnte innerhalb weniger Tage am Tisch liegen, wenn man denn nur wollte. Es ist doch eine Schande, das in einem Land der Europäischen Union elementare Menschenrechte erst mühsam und um teures Geld von Betroffenen eingeklagt werden müssen. In einem modernen Rechtsstaat im gemeinsamen Europa des 21. Jahrhunderts sollte es doch legistischer Standard sein, Gesetze diskriminierungsfrei zu gestalten – und das Partnerschaftsgesetz ist ja nicht aus dem vorvorigen Jahrhundert, sondern wurde erst 2009 verabschiedet!”

Rainer Bartel, Vereinssprecher der HOSI Linz, ergänzt: “Jetzt ist die Politik gefordert – wenn die Bundesregierung die neuerliche Niederlage vor den Verfassungsgerichtshof ernst nimmt, dann beseitigt sie alle Diskriminierungen in kürzester Frist. Theoretisch könnte eine solche Gleichstellungsinitiative bis Ostern durch das Parlament sein. Die Fakten sind ja bekannt. Wir danken jedenfalls Dr. Helmut Graupner und dem Rechtskomitee Lambda für die Klagsoffensive, die die von der ÖVP eingebrachten Argumente für die Diskriminierung durch höchstrichterlichen Spruch einmal mehr als das entlarvt hat, was sie sind, nämlich Diskriminierungen um der Diskriminierung willen und ohne sachliche und rechtliche Rechtfertigung.”

Für die HOSI Linz

gez. Dr. Rainer Bartel Vereinssprecher
Linz, den 14.01.2015

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