Homophobe Strafverfolgung – Endlich Rehabilitierung

HOSI Linz begrüßt geplante Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer homophober Strafverfolgung!

[Linz, 20.10.2023] Nach langem Warten und unzähligen Appellen und Gesprächen seitens der HOSI und der anderen LGBTIQ*-Organisationen ist es nun soweit: Wie bekannt wurde, plant die Bundesregierung die Rehabilitierung und Entschädigung für die Opfer der Strafverfolgung. Allerdings: Einige wichtige Details sind nach wie vor ungeregelt.

Wie aus dem Budgetbegleitgesetz hervorgeht, das am Mittwoch im Nationalrat eingebracht wurde, plant die Bundesregierung die Rehabilitierung und Entschädigung für die Opfer der Strafverfolgung, die bis 2002 Menschen für ihre sexuelle Orientierung kriminalisierte.

„Das ist ein wichtiges Signal für die Opfer, deren oft auch ihre soziale Existenz durch die Strafverfolgung zerstört wurde. Dass die Republik sie jetzt endlich offiziell rehabilitiert und für das erlittene Unrecht entschädigt, ist eine späte Anerkennung deren Schicksale. Das ist ein Grund zur Freude und ein großer Erfolg für die HOSI Linz und die österreichische LGBTIQ*-Community. Seit mittlerweile 20 Jahren haben wir und die anderen LGBTIQ*-Organisationen das von der Politik gefordert,“ freut sich Michael Müller, Vereinssprecher der HOSI Linz.

Müller dankt der Bundesregierung und insbesondere Justizministerin Alma Zadić: „Es ist schön zu erleben, dass Justizministerin Alma Zadić nach ihrer 2020 erfolgten Entschuldigung bei den Strafrechtsopfern nun auch tatsächlich die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer homophober Strafverfolgung in die Umsetzung gebracht hat. Schön wäre jetzt noch eine offizielle Entschuldigung des Nationalrats, denn dieser hat schließlich seinerzeit diese Gesetze ja beschlossen.“

Obwohl Homosexualität im Wesentlichen bereits 1971 entkriminalisiert wurde, gab es trotzdem vier Sonderparagraphen (§§ 209, 210, 220 und 221 StGB), die gleichgeschlechtliche Sexualität weiter kriminalisierten. Der letzte dieser menschenrechtswidrigen Paragraphen wurde erst 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, sodass viele der Opfer dieses Unrechts dadurch noch zu Lebzeiten Genugtuung erfahren könnten.

Allerdings sind dabei noch einige wesentliche Fragen für die HOSI Linz ungeklärt: „Menschen, die zu Unrecht im Gefängnis gesessen sind und denen es daher verwehrt war zu arbeiten, müssen jedenfalls eine beitragsfreie Anrechnung der Haftzeiten auf die Pension erhalten. Ebenso müssen die verhängten Geldstrafen entsprechend verzinst zurückgezahlt werden“, so Müller. „Wir erwarten uns, dass der Nationalrat dies bei der Beschlussfassung entsprechend berücksichtigen wird.“

gez. Dipl.-Ing. Dr. Michael Müller Vereinssprecher der HOSI Linz
Linz, 20.10.2023

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